Was ist die Exporter Reference Number/Nummer des Ermächtigten Ausführers in der Präferenziellen Ursprungserklärung und wann muss sie vom Ausführer angegeben werden?
- Für Sendungen aus GB in die EU ist die „Exporter Reference Number“ die GB EORI Nummer des Exporteurs und muss in der Erklärung unabhängig vom Warenwert angegeben werden.
- Für Sendungen aus der EU nach GB ist das die Nummer des Ermächtigten Ausführers anzugeben, insbesondere bei Sendungswerten über 6.000,00 EUR.
- Bei Angabe einer Bewilligungsnummer (Exporter Ref. No) ist keine Unterschrift erforderlich. Wir empfehlen, die Präferenzerklärungen bei Sendungswerten unter 6.000,00 EUR original zu unterschreiben, sofern der Ausführer nicht über eine Bewilligungsnummer als „Ermächtigter Ausführer“ verfügt und diese angibt. Es kann sein, dass Präferenzen ohne Bewilligungsnummer auch ohne Unterschrift anerkannt werden. Der Sachverhalt liegt zur Zeit bei der Generalzolldirektion (GZD) zur Prüfung, daher empfehlen wir Ihnen, vorsorglich die Präferenzen ohne Bewilligungsnummer zu unterschreiben, bis die Klarstellung durch die Generalzolldirektion erfolgt ist.
Gibt es Ausnahmen von der Präferenzerklärung, wenn kein Zoll anfallen soll?
Ausnahmen gibt es nur für Waren, die tariflich zollfrei sind, also der Zollsatz für eine Ware bei 0% liegt.
Außerdem gilt für Kleinsendungen von Privatpersonen an Privatpersonen (C2C-Sendungen): solange sie bei den Zollbehörden entsprechend der Ursprungsregeln entsprechend deklariert werden, können einige Waren zollfrei ohne formellen Ursprungsnachweis eingeführt werden.
Für die Einfuhr in die EU gilt diese Befreiung für Waren mit einem Wert von weniger als 500 EUR für Produkte, die in kleinen Paketen von Privatpersonen an Privatpersonen verschickt werden. Die Befreiung gilt nicht, wenn festgestellt wird, dass die Einfuhr eine Reihe von Einfuhren bildet, die getrennt erfolgen, um die normalen Anforderungen zu umgehen.
Ist es möglich, nach bereits erfolgter Zollabfertigung einen Abgabenbescheid zu ändern und eine Rückerstattung der gezahlten Zölle zu erhalten, wenn doch eine Präferenz vorliegt?
Der Anspruch kann entweder zum Zeitpunkt der Einfuhr oder technisch gesehen auch nach dem Datum der Einfuhr geltend gemacht werden (gemäß britischem Recht und EU-Recht). Der Kunde muss die Grundlage für den Antrag vorlegen (d. h. eine Rechnung mit präferenzieller Ursprungserklärung), und das Produkt muss alle anderen Anforderungen erfüllen, die für die Inanspruchnahme der Präferenzbehandlung erforderlich sind. DHL muss eine Genehmigung des Importeurs/Empfängers der Sendung einholen, um den Erstattungsantrag bei den Zollbehörden einzureichen.
Gibt es eine Frist und eine Gebühr für die Beantragung einer Erstattung?
Seit dem 1. Januar 2021 müssen alle Anträge auf Korrekturen (Post Clearance Modification/PCM) für EU/UK -Sendungen aus EU nach UK innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens gestellt werden. DHL wird die länderspezifischen Zeitrahmen zu gegebener Zeit kommunizieren. Um den Korrektur-Service anbieten zu können, muss auf die Original-Zollanmeldung verwiesen werden und DHL muss vom Importeur/Empfänger autorisiert werden, den Erstattungsantrag bei der zuständigen Zollbehörde zu stellen. Wenn eine Autorisierung des Importeurs/Empfängers durch DHL nicht mehr eingeholt werden kann und/oder andere betriebliche oder rechtliche Gründe einem Erstattungsantrag entgegenstehen, ist DHL nicht verpflichtet, eine Korrektur einzuleiten.
Der Service Post Clearance Modification ist kostenpflichtig.
Wo erhalte ich Informationen über die Anforderungen an den Ursprungsnachweis?
Sowie bei Ihrer ortsansässigen IHK, Ihrer zuständigen Zollstelle und bei Zollberatungsunternehmen.