Zollinformationen  für Ihren geschäftlichen Paketversand mit dem DHL Paket International

 

Bei Ihrem Versand vom DHL Paket International in Länder außerhalb der EU gibt es verschiedene Bestimmungen, die beachtet werden müssen. Diese finden Sie hier übersichtlich zusammengestellt.

  1. Beim DHL Paket International handelt es sich um ein Einzelpaketprodukt für den weltweiten Paketversand an Privat- & Geschäftskunden. Das Bilden von Mehrpaketsendungen ist nicht möglich/zulässig.
  2. Es sind jedem einzelnen DHL Paket International individuelle, dem Inhalt des Packstückes entsprechende Zolldokumente [Zollinhaltserklärungen (CN23) und Handelsrechnung in 2-facher Ausfertigung] beizufügen sowie vor Sendungsübergabe die elektronischen sendungsbegleitenden EDI/PAN-Daten inklusive der Zollinformationen zu übermitteln. Diese Informationen bilden die Basis für die Verzollung, also die Erhebung von Einfuhrabgaben, und sind entsprechend in Englisch oder Landessprache des Zielgebietes anzugeben.
  3. Bei einem Warenwert > 1.000 EUR ist dem DHL Paket International zusätzlich ein Ausfuhrbegleitdokument beizufügen. Das Packstück ist physisch und in den EDI/PAN Daten als Sendung mit Ausfuhrdokument zu kennzeichnen. Als Zollausgangstelle ist grundsätzlich "DE003305" anzugeben. Ausnahme sind die kanarischen Inseln, Ceuta und Melilla; dort ist es die Ausgangszollstelle ES002803.
  4. Die Zolldokumente müssen in einer Zolldokumententasche außen sicher am DHL Paket International befestigt werden.
  5. Das Zusammenfassen von Waren aus verschiedenen Packstücken in einer Zollrechnung/einem Ausfuhrbegleitdokument ist NICHT zulässig!
  6. Die individuellen Einfuhr- und Zollvorschriften des Ziellandes, in welches Sie versenden möchten, sind zu beachten. Wir empfehlen vor Versandstart den Kontakt zur Handelskammer des Ziellandes oder vergleichbaren Einrichtungen.
  7. Der Versand von unverzollten Waren aus einem Zolllager (T1) ist NICHT zulässig.
  8. Das DHL Paket International ist immer mit einer deutschen Absenderadresse (auf dem Label und entsprechend in den EDI/PAN-Daten) zu versenden.

Zollinformationen

Beim Versand mit DHL Paket International in das Gemeinschaftsgebiet der Europäischen Union (EU) sind keine Zolldokumente erforderlich.

Eine Übersicht der Länder und Gebiete der EU finden Sie unten in den Dokumenten zum Herunterladen.

Für den internationalen Versand in zollpflichte Länder und Gebiete benötigen Sie je Packstück ein Label und nachfolgende Pflichtdokumente. Es sind außerdem die sendungsbegleitenden EDI/PAN-Daten inklusive der Zollinformationen zu übermitteln.

  • Handelsrechnung beziehungsweise Rechnung für Zollzwecke (2-fache Ausfertigung)
  • Zollinhaltserklärung CN23 (Anzahl ist ziellandabhängig)

sowie ggf. weitere Dokumente und Nachweise

  • Ausfuhrbegleitdokument (ABD; Ausfuhranmeldung verpflichtend ab einem Warenwert > 1.000 EUR)
  • Präferenznachweis in Form einer Ursprungserklärung auf der Handelsrechnung
  • EUR 1 als Präferenznachweis
  • sonstige Bescheinigungen

Die Zolldokumente sind in eine selbstklebende Zolldokumententasche einzulegen und außen, sicher am DHL Paket International neben dem Label des Packstückes zu befestigen.

Die Informationen der Zollinhaltserklärung und Handelsrechnung beziehungsweise Rechnung für Zollzwecke bilden die Basis für die Importverzollung, also die Erhebung von länderindividuellen Einfuhrabgaben (Zölle und Steuern), die grundsätzlich vom Empfänger des Packstückes eingezogen werden. Die Angaben sind in Englisch oder Landessprache des Zielgebietes zu machen.

Neben Zöllen und Steuern können Servicegebühren für die Zollgestellung durch den Zustelldienstleister erhoben werden. Weder auf die Höhe der Zölle und Steuern noch auf ggf. anfallende Servicegebühren hat DHL Paket Einfluss.

  • Der Absender trägt das Risiko für alle Folgen, die aus unzulässigem Warenversand in das Ausland, Nichtbeachtung der Einfuhr- und Zollvorschriften fremder Länder (einschließlich der Durchfuhrvorschriften), aus der falschen oder unzureichenden Ausfertigung der vorgeschriebenen Zolldokumente sowie aus der Nichtbeachtung der geltenden Ausfuhrbestimmungen entstehen. Dies gilt auch für Schäden, die dem Absender durch Verlust des Anspruchs auf Ersatz entstehen, wenn die Sendung von den Zollbehörden eines fremden Landes beschlagnahmt wird. Es obliegt dem Absender, sich bei den Empfängern der Sendungen, den Auslandsvertretungen der Bestimmungs- bzw. Durchgangsländer, den Außenhandelsstellen, den Industrie- und Handelskammern oder sonstigen Stellen selbst zu unterrichten.
  • Es ist zu beachten, dass sich auch beim Versand in EU-Staaten zollrechtliche Verpflichtungen aus anderen zoll-, steuer- oder außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften ergeben können.
  • Die Deutsche Post AG erteilt Auskünfte über Einfuhr- und Zollvorschriften (einschließlich der Durchfuhrvorschriften) fremder Länder, sofern ihr entsprechende Informationen vorliegen. Eine Gewähr für die Richtigkeit dieser Auskünfte wird nicht übernommen.

Wichtige Informationen zur Ausfuhranmeldung

In bestimmten Fällen ist beim Versand von DHL Paket International in Nicht-EU-Staaten oder in EU-Ausnahmegebiete eine Ausfuhranmeldung notwendig.

Eine individuelle Ausfuhranmeldung wird notwendig, wenn

  • das Packstück Waren für kommerzielle Zwecke enthält, deren Gesamtwert 1.000 EUR überschreitet.
  • das Packstück Waren für kommerzielle Zwecke enthält, die Teil einer regelmäßigen Serie gleichartiger Vorgänge sind und der Warenwert eines einzelnen Packstückes weniger als 1.000 EUR beträgt, jedoch der Gesamtwarenwert aller Packstücke 1.000 EUR überschreitet.
  • das Packstück Waren enthält, für die eine Gewährung von Ausfuhrerstattungen beantragt wurde.
  • die Waren Verboten, Beschränkungen, einer Ausfuhrgenehmigungspflicht für Waren, Fertigungsunterlagen und Technologien aufgrund von Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie der Rechtsakten des Rates oder der Kommission der Europäischen Gemeinschaften oder sonstigen Förmlichkeiten (z. B. Erfordernis einer Ausfuhrlizenz, statistische Förmlichkeiten) unterliegen.

Hinweis
Der Ausführer oder sein Vertreter ist nach § 9 Abs. 1 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) verpflichtet, die Waren vor der Übergabe an die Deutsche Post AG elektronisch bei der zuständigen Ausfuhrzollstelle anzumelden,  z.B. über ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) oder IAA Plus (IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr - Internetausfuhranmeldung Plus).

  1. Melden Sie die Ausfuhr Ihrer Waren im 2-stufigen, normalen Ausfuhrverfahren über das Zoll-Onlinetool Internetausfuhranmeldung Plus (IAA Plus) oder direkt als ATLAS-Teilnehmer bei Ihrer zuständigen Ausfuhrzollstelle an.
  2. Als Ausgangszollstelle für alle DHL Pakete International  im Postverkehr ist, unabhängig vom Zielland, immer die Codierung DE003305 zu verwenden.
    • Ausnahme: Kanarische Inseln, Ceuta, Melilla: ES002803
  3. Bitte drucken Sie sich für jedes Packstück ein eigenes, dem Inhalt des Packstücks entsprechendes Ausfuhrbegleitdokument (ABD) aus. Das Zusammenfassen von Waren aus verschiedenen Packstücken in einem Ausfuhrbegleitdokument ist NICHT zulässig!
    • Sie erkennen das Ausfuhrbegleitdokument an der Movement Reference Number (MRN) inkl. MRN Barcode, die als Identifikation der Ausfuhranmeldung im Bearbeitungsprozess dienen.
  4. Legen Sie das Ausfuhrbegleitdokument als oberstes Dokument in die selbstklebende, durchsichtige Zolldokumententasche ein und befestigen Sie diese außen am Packstück.
  5. Kleben Sie einen gelben Aufkleber mit dem Hinweis "Achtung! Ausfuhranmeldung" in die Nähe der Sendungsanschrift und kennzeichnen Sie das Packstück in Ihrem Versandlogistiksystem mit dem Hinweis „Sendung mit Ausfuhranmeldung.  Diese Kennzeichnungen sorgen dafür, dass Ihr DHL Paket International als Packstück mit Ausfuhrbegleitdokument erkannt, ausgeschleust und besonders behandelt wird.

    Den Aufkleber können Sie weiter unten auf dieser Seite herunterladen.

Bitte beachten Sie ...
dass Ihr DHL Paket International/Packstück nicht ordnungsgemäß ausgeführt und damit das Ausfuhrverfahren nicht elektronisch geschlossen werden kann, wenn das Ausfuhrbegleitdokument in das Packstück eingelegt oder getrennt vom Packstück übergeben  wird.

Wird bei der Übergabe an die Deutsche Post AG festgestellt, dass das erforderliche Ausfuhrbegleitdokument trotz Kennzeichnung fehlt, muss die Deutsche Post AG den Versand verweigern und die Sendung an den Einlieferer zurückgeben.

Seit dem 01.07.2009 ist ausschließlich die elektronische Ausfuhranmeldung möglich. Die schriftliche Zollanmeldung unter Verwendung der Exemplare 1-3 des Einheitspapiers ist seit 01.07.2009 grundsätzlich nicht mehr möglich.

Ihre Ausfuhrsendung kann nur ordnungsgemäß abgefertigt und das Ausfuhrverfahren dafür elektronisch geschlossen werden, wenn Sie die nachstehenden Punkte im Merkblatt genau beachten. Die anschließend vom Zoll über ATLAS bereitgestellte elektronische Nachricht "Ausgangsbestätigung" dient Ihnen als Nachweis für Umsatzsteuerzwecke.

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